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Wandeln Sie Ihre Ausgleichsabgabe in Leistung um

Hat ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte, sind Sie nach § 77 und § 140 SGB IX verpflichtet, mindestens 5 % Ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen.

Können oder wollen Sie diese Anforderung nicht erfüllen, fordert der Staat eine Ausgleichsabgabe. Für dieses Geld können Sie aber auch Leistungen oder Dienstleistungen der OWB für Menschen mit Behinderung kaufen.

Informationen zu unserem Leistungsangebot sowie Ihre jeweilige Ansprechperson finden Sie auf unserer Internetseite unter Informationen für Industrie, Handel und Gewerbe.

Informationen für Industrie, Handel und Gewebe

 

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie einen Online-Rechner für Ihr genaues Einsparpotential finden Sie auf folgender Internetseite:

REHADAT Ersparnisrechner

 

 
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