Der Werkstattrat
Der Werkstattrat setzt sich für die Anliegen und Interessen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OWB ein.
Der Werkstattrat besteht aus 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der gesamten OWB.
Von jedem Standort sind 2 Vertreterinnen oder Vertreter dabei.
Der Werkstattrat trifft sich 1 Mal im Monat und spricht über aktuelle Themen. Oft ist auch der Geschäftsführer dabei.
Was macht der Werkstattrat?
- Er achtet darauf, dass alle Regeln eingehalten werden,
zum Beispiel die Unfall-Verhütungs-Vorschriften oder der Werkstatt-Vertrag der OWB. - Er beantragt Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Er nimmt Ideen und Beschwerden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.
Er gibt die Beschwerden an die Werkstatt-Leitung oder den Sozialdienst weiter. - Er unterstützt bei Gesprächen zwischen den Mitarbeitenden und der Werkstatt-Leitung.
- Er hat ein Mitwirkungs-Recht in der Werkstatt.
Das bedeutet: Der Werkstattrat kann bei manchen Entscheidungen mitentscheiden.
Zum Beispiel bei Ausflügen, dem Lohnsystem, der Verpflegung und bei Fortbildungen.